Covid-19-Präventionskonzept

Die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 sind jederzeit einzuhalten.
Das Betreten einer Trainingsstätte ist ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer COVID-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!
Wir bitten um Verständnis, dass wir KursteilnehmerInnen mit Krankheits-Symptomen nach Hause schicken müssen.
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.

1.) Verhaltensregeln für TänzerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen

  • Die im Trainingslokal zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel sind beim Betreten und Verlassen der Trainingsstätte zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden.
  • Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Gang/Umkleiden/WC-Anlagen wird so gestaltet, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.
  • In den Gemeinschaftsräumen/Gang/Umkleiden/WC-Anlagen sind Masken zu tragen
  • Die Masken werden während des Trainings einzeln aufgehängt.
  • In der Trainingsstätte anwesende Personen – insbesondere trainierende TänzerInnen – sollten darauf achten, sich nicht selbst ins Gesicht zu fassen.
  • Der Kontakt zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen ist auf das Minimum, welches die Ausübung des Trainings noch erlaubt, zu beschränken. Außerhalb des eigentlichen Trainings ist ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.
  • Persönliche Gegenstände wie Trinkflaschen, Masken etc. sind mit dem eigenen Namen beschriftet mitzubringen.

2.) Vorgaben für die Trainingsinfrastruktur

  • Am Eingang und im Trainingsbereich des Tanzstudios werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Die Desinfektion kann durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden. Eine entsprechende Anleitung zum korrekten Händewaschen wird bei den Waschmöglichkeiten ausgehängt.
  • Niemand hält sich ohne Grund im Gang auf.
  • Jede Gruppe zieht sich in den dem jeweiligen Kurs zugeteilten Räumlichkeiten um.
  • Die Trainingsstätte wird zumindest alle 30 Minuten belüftet.
  • Zutritt zum Gebäude, in dem sich das Tanzstudio befindet, haben nur die KursteilnehmerInnen. (Ausnahmen werden nach Rücksprache festgelegt.)
  • Anwesenheitslisten werden regelmäßig geführt, alle Kontaktdaten den Anwesenden Personen werden aufgezeichnet.

3.) Hygiene und Reinigungsplan

  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände (Türklinken, Lichtschalter, Musikanlagen, PCs, etc.) werden zumindest einmal täglich desinfiziert.
  • WC-Anlagen und Waschräume werden täglich desinfiziert.
  • Eine Grundreinigung der Trainingsstätte wird mindestens einmal pro Woche sichergestellt.
  • In den Garderoben ist darauf zu achten, dass keine beim Training benützte Kleidung und Gegenstände frei zugänglich aufbewahrt werden.
  • Straßenkleidung bitte zusammengefaltet auf den eigenen Platz legen.

4.) Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus

  • Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen.
  • Als Krankheitssymptome sind insbesondere folgende zu erwähnen: Jede Form eines Atemwegsinfekts mit oder ohne Fieber (z.B.: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Angina), Durchfall oder der Verlust/die Veränderung des Geschmacks-/Geruchssinnes.
  • Tritt ein Verdachtsfall während des Trainings auf, ist der laufende Trainingsbetrieb sofort einzustellen und alle anwesenden Personen müssen das Trainingslokal umgehend verlassen. Sie sollen sich in häusliche Quarantäne begeben, bis die Verdachtsfälle entweder bestätigt oder aber enthärtet ist.
  • Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, ist anhand des Anwesenheitsbuches der Kontakt der erkrankten Personen innerhalb der letzten 14 Tage ab Auftreten des Falles zu eruieren und in Kenntnis zu setzen. Dies obliegt der Vereinsführung.

Jeder am Trainingsbetrieb Beteiligte wird gebeten sich selbst
(gegebenenfalls mit Hilfe einer Unterstützung) an die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln zu halten!

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